Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft die Revokation der Aufenthaltsgenehmigung eines kosovarischen Bürgers, der als Flüchtling anerkannt wurde und seit 1990 in der Schweiz lebt. Der Mann wurde in der Vergangenheit mehrfach strafrechtlich verurteilt, unter anderem wegen versuchter Erpressung, Verletzung der Privatsphäre und illegalen Waffenbesitzes. Die kantonale Behörde hat entschieden, die Aufenthaltsgenehmigung aufgrund der vorliegenden Straftaten und der Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu widerrufen. Der Mann macht geltend, dass die Entscheidung unverhältnismäßig sei und seine Rechte nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletze. Das Bundesgericht weist den Rekurs jedoch ab und bestätigt den Widerruf der Aufenthaltsgenehmigung. Es führt aus, dass die Straftaten des Mannes schwerwiegend seien und ein erhebliches öffentliches Interesse an seiner Entfernung bestehe. Zwar lebt er seit langem in der Schweiz und hat eine Familie, aber dies wiegt nicht schwer genug, um den Widerruf der Genehmigung zu verhindern. Das Gericht weist auch darauf hin, dass eine Rückkehr in sein Heimatland Kosovo möglich ist, obwohl es Schwierigkeiten geben kann. Die Verurteilungen des Mannes können in Zukunft erneut überprüft werden, wenn er eine angemessene Zeitspanne im Ausland verbracht hat und sein Verhalten einwandfrei ist. Die Kosten des Verfahrens werden dem Mann auferlegt.