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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Klage der A._ AG gegen die Bank B._ AG. Die A.__ AG fordert von der Bank die Offenlegung von Retrozessionen und die Zahlung bestimmter Beträge. Das Handelsgericht des Kantons Bern hat die Klage teilweise gutgeheißen und die Bank zur Offenlegung und Zahlung bestimmter Beträge verurteilt. Die Beschwerdeführerin legt beim Bundesgericht Beschwerde gegen dieses Urteil ein.
Das Bundesgericht prüft, ob die Beschwerde zulässig ist. Es tritt auf die Beschwerde ein und prüft das Recht von Amtes wegen. Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und behauptet, die Vorinstanz habe das Bundesgesetz falsch angewendet. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und überlässt der Beschwerdeführerin die Kosten und die Entschädigung. Das Urteil wird den Parteien und dem Handelsgericht des Kantons Bern mitgeteilt.