Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_449/2023 vom 21. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines ausländischen, in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Beschuldigten, der wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt wurde. Das Regionalgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten, von denen 12 Monate vollstreckt werden sollten. Zudem ordnete das Gericht eine Landesverweisung von 7 Jahren an. Der Beschuldigte erhob Berufung, aber das Obergericht des Kantons Bern bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Der Beschuldigte legte gegen das Urteil des Obergerichts Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung der Landesverweisung.

In den Erwägungen des Urteils stellt das Bundesgericht fest, dass der Beschwerdeführer grundsätzlich aus der Schweiz verbannt werden kann und dass ein bedeutendes öffentliches Interesse an der Ausweisung besteht. Es besteht kein schwerwiegender persönlicher Härtefall, der die Ausweisung verhindern würde. Die Vorinstanz hat die persönliche und wirtschaftliche Integration des Beschwerdeführers, seine familiären Bindungen und seine Zukunftsperspektiven sorgfältig geprüft und eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen. Daher hat das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen und bestätigt das Urteil des Obergerichts.