Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_527/2023 vom 26. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil befasst sich mit einem Fall aus der Unfallversicherung. Der Kläger wurde 2007 bei einem Verkehrsunfall verletzt und hat seitdem sowohl körperliche als auch psychische Beschwerden. Die Versicherung hat ihm eine Teilinvalidenrente bewilligt, jedoch wurde sein Invaliditätsgrad unterschiedlich bewertet. Ein Gutachter der Versicherung bescheinigte dem Kläger eine 21%ige Arbeitsfähigkeit, während ein gerichtlich bestellter Gutachter davon ausging, dass der Kläger zu 29% invalid ist. Das Gericht hat dem Kläger letztendlich eine Rente von 29% zugesprochen und die Kosten für das gerichtliche Gutachten der Versicherung auferlegt. Die Versicherung hat gegen das Urteil des Gerichts rekurriert, jedoch wurde der Großteil ihres Rechtsmittels abgewiesen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Kosten für das gerichtliche Gutachten nicht der Versicherung auferlegt werden können, da diese ausreichend instruiert hatte. Das Gericht hat außerdem festgelegt, dass die Versicherung die Kosten des Klägers für das Verfahren vor dem Bundesgericht übernehmen muss.