Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_962/2023 vom 26. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall von Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Beschwerdeführer, A._, wurde für den Anbau, Besitz und Verkauf von Cannabispflanzen sowie den Konsum von Haschisch und Marihuana verurteilt. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau sprach eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten und eine Geldstrafe von Fr. 200.-- aus und widerrief den bedingten Vollzug einer früheren Strafe. A._ legte Berufung ein und beschränkte sich auf die unbedingte Freiheitsstrafe und den Widerruf des bedingten Vollzugs. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte am 15. Mai 2023 das Urteil des Regionalgerichts und ordnete den Vollzug der Freiheitsstrafe und den Widerruf der früheren Strafe an. Dagegen erhob A.__ Beschwerde beim Bundesgericht. Er argumentierte, dass die Vorinstanz bei der Gewährung des bedingten Vollzugs und beim Widerruf des bedingten Vollzugs nicht alle relevanten Umstände berücksichtigt habe und somit Bundesrecht verletzt habe. Das Bundesgericht gab der Beschwerde statt, hob das Urteil der Vorinstanz auf und wies die Sache zur neuen Beurteilung zurück. Es hielt fest, dass die Vorinstanz nicht alle für die Legalprognose relevanten Umstände ausgewogen gewürdigt habe und dass der Vollzug einer Strafe oder eines Teils einer Strafe möglicherweise ausreichend wäre, um den Beschwerdeführer von weiteren Straftaten abzuhalten. Die Gerichtskosten entfielen, und der Kanton Bern wurde angewiesen, den Beschwerdeführer angemessen zu entschädigen.