Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_893/2023 vom 26. Februar 2024

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Der Beschwerdeführer, A.A.__, wurde vom Bundesgericht wegen einfacher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Kantonalen Gerichts des Kantons Waadt, das ihn für schuldig befunden hatte, seine Ex-Frau gewaltsam angegriffen und bedroht zu haben, um von ihr Geld zu erpressen. Der Beschwerdeführer legte mehrere Rechtsmittel ein, darunter eine Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und einer Verletzung des Beschleunigungsgebots. Das Bundesgericht wies alle Rechtsmittel des Beschwerdeführers ab und bestätigte das Urteil des Kantonalen Gerichts. Es stellte fest, dass das Gericht in seiner Beweiswürdigung nicht willkürlich gehandelt hatte und dass die Verfahrensdauer angemessen war.