Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_593/2023 vom 26. Februar 2024

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I. Rechtlicher Hintergrund:

Das Bundesgericht hat über einen Fall einer Revision im Strafrecht zu entscheiden. Der Beschwerdeführer A._ beantragt die Revision des Urteils vom 15. November 2019, in dem er wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldunfähig erklärt und zu einer stationären Massnahme verurteilt wurde. Er bringt vor, dass neue Beweismittel vorliegen, die geeignet sind, einen Freispruch oder eine wesentlich mildere Bestrafung herbeizuführen.

II. Sachverhalt:

A._ wurde erstinstanzlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldunfähig erklärt und zu einer stationären Massnahme verurteilt. Gegen dieses Urteil erhob er erfolglos Beschwerde an das Obergericht.

III. Revisionsgesuch:

A._ stellt ein Revisionsgesuch, da neue Beweismittel vorliegen, die geeignet sind, einen Freispruch oder eine wesentlich mildere Bestrafung herbeizuführen.

IV. Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Nach Art. 410 Abs. 1 StPO kann eine rechtskräftig beschwerte Person die Revision verlangen, wenn neue Tatsachen oder neue Beweismittel vorliegen, die geeignet sind, einen Freispruch oder eine wesentlich mildere Bestrafung der verurteilten Person herbeizuführen. Die neue Tatsache oder das neue Beweismittel muss erheblich sein, was bedeutet, dass es geeignet ist, die tatsächlichen Grundlagen des zu revidierenden Urteils so zu erschüttern, dass aufgrund des veränderten Sachverhalts ein wesentlich milderes Urteil möglich ist.