Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um den Fall einer Frau, A.A._, die wegen Diebstahls, Raubüberfalls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde. Das Polizeigericht des Bezirks Lausanne hatte sie zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, von der ein Tag vor der Verurteilung abgezogen wurde, sowie zu einer Geldstrafe von 300 Franken. Das Gericht hatte jedoch auf eine Ausweisung von A.A._ aus der Schweiz verzichtet. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt hat den Rekurs der Staatsanwaltschaft am 22. Juni 2023 gutgeheißen und das Urteil abgeändert. Es hat die Bewährungsstrafen aufgehoben und die Geldstrafen angeordnet. Darüber hinaus wurde A.A._ für einen Zeitraum von 5 Jahren aus der Schweiz ausgewiesen. Die Berufungsentscheidung stützt sich auf die umstände des Falles, einschließlich der persönlichen Situation der Angeklagten sowie der Schwere und Häufigkeit ihrer Straftaten. A.A._ hat gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Rekurs eingelegt und argumentiert, dass die Ausweisung unverhältnismäßig sei und ihre Rechte auf ein Privat- und Familienleben verletze. Das Bundesgericht lehnte den Rekurs ab und bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts, da die öffentlichen Interessen an der Ausweisung die privaten Interessen von A.A.__ überwiegen würden. Das Gericht entschied, dass die Ausweisung für eine Dauer von fünf Jahren angemessen sei und keine unzumutbaren Auswirkungen auf ihr Privat- und Familienleben habe.