Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_591/2023 vom 22. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall, in dem der Vater eines minderjährigen Kindes eine Änderung von vorläufigen Maßnahmen bezüglich der Unterhaltszahlungen beantragt hat. Der Vater hatte verlangt, dass die vorläufig festgelegte Unterhaltszahlung reduziert wird. Das Kantonsgericht des Kantons Wallis hat den Antrag teilweise angenommen und den Vater zur Zahlung eines Unterhaltsbeitrags verurteilt. Der Vater hat gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Berufung eingelegt und behauptet, dass das Gericht in der Feststellung der Fakten und der Beweiswürdigung willkürlich gehandelt habe. Er argumentierte, dass der Betrag, den er zahlen soll, zu hoch sei, da bestimmte Kosten nicht berücksichtigt wurden oder unrichtig festgestellt wurden. Das Bundesgericht wies die Berufung ab und entschied, dass keine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte vorliegt und dass die Kritik des Vaters an der Berechnung des Unterhaltscontributionsbeitrags nicht stichhaltig ist. Das Gericht bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts und verpflichtete den Vater zur Zahlung des Unterhaltsbeitrags gemäß den vorläufigen Maßnahmen. Die Gerichtskosten wurden dem Vater auferlegt.