Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_628/2023 vom 14. Februar 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Der vorliegende Fall betrifft einen Streit zwischen dem Fußballverein FC A._ und der Ersten Liga des Schweizerischen Fußballverbands (SFV) über den Einsatz von Spielern, die nicht als lokal ausgebildete Spieler gelten. Der FC A._ hat beantragt, dass das Ergebnis eines Spiels zwischen B._ und dem FC A._ annulliert und stattdessen als 3:0-Sieg für den FC A.__ gewertet wird.

Der FC A._ hat zuvor beim Komitee der Ersten Liga und der Rekurskommission der Ersten Liga beantragt, dass das Ergebnis des Spiels zugunsten des FC A._ gewertet wird, jedoch wurden diese Anträge abgelehnt. Daraufhin wurde vor dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) Berufung eingelegt, das die Berufung des FC A.__ abgewiesen hat.

Der FC A.__ hat daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt und wirft dem TAS eine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Parteien, des rechtlichen Gehörs und Willkür vor. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen und festgestellt, dass keine Verletzung der genannten Prinzipien vorliegt.

Das Bundesgericht stellt weiterhin fest, dass der FC A._ seinen Antrag auf Sistierung des bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahrens nicht begründet hat und weist das Gesuch um Verfahrenssistierung ab. Das Bundesgericht weist zudem darauf hin, dass der FC A._ die Kosten des Verfahrens zu tragen hat und der Beschwerdegegnerin eine reduzierte Parteientschädigung zuzusprechen ist.