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Das Bundesgericht hat in einem Strafverfahren entschieden. Der Beschwerdeführer wurde wegen einfacher Körperverletzung und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt. Er hatte sich bei einer polizeilichen Personenkontrolle gewehrt und einen Polizisten verletzt. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil und wies die Beschwerde ab. Es wurde festgestellt, dass die Strafe angemessen war und der Beschwerdeführer schadenersatzpflichtig gegenüber der Unfallversicherung der Stadt Zürich ist. Die Vorinstanz bestätigte auch die Kosten- und Entschädigungsfolgen. Das Bundesgericht sah keine Gründe für eine Änderung der Entscheidung.