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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall A. gegen die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern und B. Es geht um den Vorwurf der versuchten Tötung sowie weiterer Straftaten. Das Kantonsgericht Luzern verurteilte A. in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe. Zudem wurde er zu Schadenersatz und zur Zahlung einer Genugtuung verpflichtet. A. legte Beschwerde gegen das Urteil ein und beantragte, freigesprochen zu werden. Er argumentierte, dass er lediglich einfache oder schwere Körperverletzung begangen habe und dass die Genugtuung auf maximal 1'000 Franken festgesetzt werden sollte. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts. Es wurde festgestellt, dass A. die Absicht hatte, B. zu töten, basierend auf den Aussagen und dem Verletzungsbild. Die Begründung und die Strafzumessung wurden als rechtmäßig angesehen. Die Genugtuung in Höhe von 20'000 Franken wurde ebenfalls bestätigt. Das Bundesgericht entschied, dass A. die Gerichtskosten zu tragen hat.