Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_102/2024 vom 11. März 2024

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In diesem Bundesgerichtsurteil geht es um den Fall des A.___, der wegen des Verdachts auf Drogenhandel und illegalen Aufenthalt festgenommen wurde. Bei einer Kontrolle seines Mobiltelefons wurden verdächtige WhatsApp-Nachrichten entdeckt, die auf den Drogenhandel hindeuteten. Der Gerichtshof bestätigt, dass die Durchsuchung des Telefons ohne eine richterliche Anordnung illegal war. Trotzdem werden die Beweise für die Strafverfolgung verwendet, da das Interesse an der Aufklärung der schwerwiegenden Straftat gegenüber den privaten Interessen des Beschuldigten überwiegt. Der Gerichtshof bestätigt auch die Fortdauer der Untersuchungshaft, da der Verdächtige ein Fluchtrisiko darstellt und keine anderen milderen Maßnahmen in Betracht kommen. Der Antrag auf Erweiterung der Pflichtverteidigung auf das Rechtsmittelverfahren wird jedoch akzeptiert und der Anwalt des Beschuldigten wird als amtlicher Verteidiger für das Rechtsmittelverfahren ernannt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kanton Genf auferlegt.