Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_1/2024 vom 28. Februar 2024

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Die Familie F._, bestehend aus B._ (Vater), A._ (Mutter), C._ (Sohn) und D._ (Ehefrau des Letztgenannten), ist in einem Strafverfahren angeklagt, in dem es unter anderem um den Menschenhandel (Art. 182 Abs. 2 StGB), den Wucher (Art. 157 Ziff. 1 und 2 StGB) und Verstösse gegen das Bundesgesetz über Ausländer und Integration (LEI) geht. Der Staatsanwalt des Republik und Kantons Genf hat die Angeklagten per Anklageschrift vom 14. Februar 2023 vor das Strafgericht des Republik und Kantons Genf (das Gericht) verwiesen. Die Verhandlungen vor diesem Gericht, bestehend aus den Richtern E._, G._ und H._, sollten vom 2. bis 6. Oktober 2023 sowie vom 20. bis 23. November 2023 stattfinden und wurden dann auf den 15. Januar 2024 verschoben. Es wurde festgestellt, dass das Gericht über Kontakte mit den Medien verfügte, aber es wurde nicht nachgewiesen, dass das Gericht gelogen oder Voreingenommenheit gezeigt hatte. Die Beschwerde der Angeklagten gegen den abgelehnten Antrag auf Ablehnung der Richter wurde vom Bundesgericht abgelehnt. Die Gerichtskosten wurden den Beschwerdeführern auferlegt.