Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_603/2023 vom 23. Februar 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Beschwerde gegen den Beschluss der Chambre pénale d'appel et de révision de la Cour de justice de la République et canton de Genève vom 24. Juli 2023. Der Sachverhalt bezieht sich auf ein Strafverfahren, in dem B._ und C._ wegen verschiedener Straftaten verurteilt wurden. Es wurden auch Schadensersatzforderungen von über 10 Millionen Franken gegen sie erhoben. Die Beschwerdeführerin A.__, die als Drittanfechtende Ansprüche auf bestimmte beschlagnahmte Vermögenswerte geltend macht, hat beantragt, dass ihr Zugang zu den strafrechtlichen Akten gewährt wird. Die Chambre pénale d'appel et de révision hat ihre Beschwerde abgewiesen und ihr nur Zugang zu den Akten im Zusammenhang mit ihren eigenen Ansprüchen gewährt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde ebenfalls abgewiesen und festgestellt, dass die Chambre pénale d'appel et de révision das Recht der Beschwerdeführerin auf Zugang zu den Akten nicht verletzt habe. Das Bundesgericht bestätigte, dass die Beschränkung des Zugangs zum Aktenzugriff gerechtfertigt war, da die Beschwerdeführerin nicht als direkte Partei am Strafverfahren beteiligt war, sondern nur als Dritter Ansprüche geltend macht.