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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Beschwerdeführers, dem eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vorgeworfen wird. Er soll mit seinem Fahrzeug unter Alkoholeinfluss mehrere Verkehrsteilnehmer überholt und dabei nahezu einen Unfall verursacht haben. Das Bezirksgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen grober Verkehrsregelverletzung, während das Obergericht den Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung bestätigte. Das Bundesgericht hob das Urteil des Obergerichts aufgrund einer unklaren Sachverhaltslage und einer unvollständigen Beweiswürdigung auf. In einem erneuten Verfahren bestätigte das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts und verurteilte den Beschwerdeführer erneut wegen grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe. Der Beschwerdeführer legte dagegen Beschwerde ein und argumentiert, dass die Beweiswürdigung der Vorinstanz willkürlich sei und die entlastenden Umstände nicht angemessen geprüft worden seien. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt das Urteil der Vorinstanz. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt das Urteil der Vorinstanz.