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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall in der Unfallversicherung. Die Beschwerdeführerin hatte bei einem Autounfall schwere Verletzungen erlitten und war deshalb arbeitsunfähig. Die Vaudoise, ihre Versicherung, gewährte ihr bis zu einem bestimmten Datum Taggeldleistungen, stellte dann jedoch die Leistungen ein. Die Beschwerdeführerin war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und erhob Beschwerde beim Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen. Dieses wies die Beschwerde teilweise gut und wies den Fall zur weiteren Abwicklung des Rückfallverfahrens ans Versicherungsunternehmen zurück. Gegen dieses Urteil legte die Beschwerdeführerin beim Bundesgericht Beschwerde ein.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Entscheidung des Versicherungsgerichts bezüglich des Grundfalls ein endgültiger Entscheid war und daher vom Bundesgericht überprüft werden konnte. Das Gericht bestätigte die Einschätzung des Versicherungsgerichts und der Vaudoise, dass die Beschwerdeführerin seit dem Untersuchungszeitpunkt bei gutem Gesundheitszustand in einer angepassten Tätigkeit Vollzeit arbeiten kann. Das Bundesgericht hielt es auch für gerechtfertigt, dass die Vorinstanz das Gutachten der Klinik G.__ als Grundlage für ihre Entscheidung verwendet hat, da dieses Gutachten voll beweiswertig ist.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Beschwerdeführerin daher ab und legte ihr die Gerichtskosten auf. Es wurde auch festgestellt, dass kein Anspruch auf Invalidenrente besteht und daher auch keine Übergangsrente gewährt werden kann. Die Entscheidung des Bundesgerichts ist endgültig und bindend.