Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_344/2023 vom 6. Februar 2024

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Der Beschwerdeführer, B.A._, wurde im Jahr 2018 die Aufenthaltsbewilligung aufgrund von Schulden und strafrechtlichen Vergehen entzogen. Das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn bestätigte die Verweigerung des Familiennachzugs für B.A._ und seine Tochter C.A.__. Die Vorinstanz argumentierte, dass das öffentliche Interesse an der Verhinderung von Straftaten und der Schuldenwirtschaft des Beschwerdeführers gegenüber den privaten Interessen am Familienleben überwiegt. Die Beschwerdeführer reichten verschiedene Unterlagen ein, um ihre finanzielle Situation und ihren Schuldenabbau nachzuweisen. Das Bundesgericht stellte fest, dass sich die finanzielle Situation der Beschwerdeführerin verbessert habe, konnte jedoch nicht feststellen, dass die Umstände seit dem Widerruf der Aufenthaltsbewilligung in einer rechtserheblichen Weise verändert wurden. Daher bestätigte das Bundesgericht das vorinstanzliche Urteil und wies die Beschwerde ab. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt und die Gerichtskosten wurden den Beschwerdeführern auferlegt.