Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_441/2022 vom 3. Januar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Auseinandersetzung zwischen den Parteien A._ und B._ auf der einen Seite und den Parteien C._, D._ und E.__ auf der anderen Seite. Die Kläger verlangten von den Beklagten einerseits die Herausgabe von Unterlagen über die Geschäftsaktivitäten von drei panamaischen Unternehmen und andererseits die Zahlung einer Schuldenhälfte. Das zuständige Gericht erklärte die Klage in erster Instanz für unzulässig und wies sie ab. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit des Rechtsmittels und stellte fest, dass der verstorbene Kläger nicht mehr parteifähig ist. Im Hinblick auf die Klägerin bleibt das Rechtsmittel jedoch zulässig, obwohl das Bundesgericht die Argumentation der Vorinstanz bestätigt, dass weder das schweizerische noch das panamaische Gesellschaftsrecht den Klägern das Recht geben, die Herausgabe von Dokumenten zu verlangen. Das Bundesgericht wies den Rechtsbehelf ab und entschied, dass die Gerichtskosten von der Klägerin zu tragen sind.