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Das Bundesgerichtsurteil betrifft die Frage der Schulbildung eines Kindes mit Autismus. Das Gericht hat festgestellt, dass die Entscheidung, das Kind in einem regulären Schulsystem mit spezialisierten Unterrichtsmaßnahmen und Integrationshilfe zu unterrichten, rechtmäßig ist. Es wurde festgestellt, dass der Bericht zur standardisierten Vorschulbewertung ausreichend Beweise liefert, um diese Entscheidung zu unterstützen. Das Gericht hat auch bestätigt, dass die Priorität in der pädagogischen Spezialisierung auf integrierende Lösungen liegt. Der Rekurs des Klägers wurde abgelehnt und die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Es wurde festgestellt, dass keine Verletzung der Rechte des Klägers vorliegt. Die Gerichtskosten in Höhe von 800 CHF gehen zu Lasten des Klägers.