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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Anfrage auf Wiederaufnahme von fünf vorherigen Gerichtsentscheidungen. Der Antragsteller hat gegen die Entscheidungen des Kantonsrates im Kanton Genf Berufung eingelegt, die seine Beschwerde gegen die Wahlen zum Nationalrat betreffen. Das Bundesgericht hat alle Anträge auf Wiederaufnahme abgewiesen und festgestellt, dass die Entscheidungen des Kantonsrates korrekt und rechtmäßig waren. Der Antragsteller hat versucht zu argumentieren, dass seine Rechte verletzt wurden und dass das Bundesgericht voreingenommen war, aber das Gericht hat diese Argumente als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht hat entschieden, dass der Antragsteller die Gerichtskosten tragen muss.