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Das Bundesgerichtsurteil vom 15. Februar 2024 (Aktenzeichen 6B_542/2023) behandelt den Fall eines pakistanischen Staatsbürgers, der wegen des Verbreitens harter Pornografie zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe, einer Busse und zu einer Landesverweisung von fünf Jahren verurteilt wurde. In seiner Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen machte der Beschwerdeführer geltend, dass seine persönlichen Interessen am Verbleib in der Schweiz die öffentlichen Interessen an seiner Landesverweisung überwiegen würden. Das Bundesgericht urteilte jedoch, dass weder ein schwerer persönlicher Härtefall noch ein Verstoss gegen das Non-refoulement-Gebot vorliege. Die Beschwerde wurde abgewiesen und der Beschwerdeführer zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt. Der Entscheid wurde den Parteien schriftlich mitgeteilt.