Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_176/2023 vom 9. Februar 2024

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Der Beschwerdeführer hat das Scheidungsurteil angefochten und verlangt eine Abänderung der Kindesunterhaltszahlungen. Das Obergericht wies die Berufung des Beschwerdeführers ab und bestätigte das Urteil der ersten Instanz. Das Obergericht lehnte auch das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege im Berufungsverfahren ab. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragt die Aufhebung des obergerichtlichen Urteils und die Rückweisung der Sache an das Obergericht zur erneuten Entscheidung. Der Beschwerdeführer beantragt auch die Aufhebung der Kostenentscheidungen und beantragt unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung für das Verfahren vor dem Bundesgericht. Das Bundesgericht weist die Beschwerde teilweise gut und hebt das Urteil des Obergerichts auf. Es weist die Sache zur erneuten Entscheidung über den Kindesunterhalt und die Kosten des kantonalen Verfahrens an das Obergericht zurück. Das Bundesgericht gewährt dem Beschwerdeführer und der Beschwerdegegnerin unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren vor dem Bundesgericht und ordnet ihren Rechtsvertretern als unentgeltliche Rechtsbeistände bei. Es teilt die Gerichtskosten je zur Hälfte auf und wettet die Parteikosten.