Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_32/2022 vom 5. August 2022

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Fall einer Klage wegen Betrugs und Urkundenfälschung, die gegen B._ von A._ eingereicht wurde. Der Ministère public a Genf hat die Klage jedoch eingestellt und entschieden, dass A._ die Hälfte der Verfahrenskosten tragen muss. A._ hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, die jedoch von der Chambre pénale de recours der Cour de justice de la République et canton de Genève abgelehnt wurde. A._ hat daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht und behauptet, dass die Entscheidung willkürlich sei und sein Recht auf Beweisführung verletzt habe. Das Bundesgericht entschied, dass die Entscheidung der Chambre pénale de recours nicht willkürlich war und dass die Bedingungen für die Gewährung von Rechtsbeistand für A._ nicht erfüllt waren. Darüber hinaus wurde entschieden, dass A.__ die Hälfte der Verfahrenskosten tragen muss.