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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil ging es um eine Beschwerde gegen die Bewilligung für den Bau einer Mobilfunkanlage. Die Beschwerdeführerin argumentierte unter anderem, dass die Angaben im Standortdatenblatt der Anlage falsch seien und der Anlagegrenzwert überschritten werde. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Es stellte fest, dass die Berechnungen und Messungen der Behörden korrekt waren und der Anlagegrenzwert eingehalten wird. Die Beschwerdeführerin habe keine ausreichenden Gründe vorgebracht, um von den Entscheidungen der Fachbehörden abzuweichen. Das Gericht wies auch darauf hin, dass die Unregelmäßigkeiten bei den Messungen und Angaben im Standortdatenblatt keine Auswirkungen auf das Ergebnis haben würden. Zudem wurde die potenzielle Gefährdung der Zivilluftfahrt durch die Antenne als unbegründet erachtet. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und legte die Kosten der Beschwerdeführerin auf.