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Der Sachverhalt dieses Bundesgerichtsurteils bezieht sich auf den Fall einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Beschwerde wegen Rechtsverweigerung durch Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut. Swissmedic hatte eine begrenzte Marktzulassung für den Impfstoff Comirnaty gegen COVID-19 für Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren erteilt. Der Beschwerdeführer, dessen Tochter 15 Jahre alt war, forderte Swissmedic auf, eine Entscheidung bezüglich der Marktzulassung zu treffen und die Impfstoffdosen zurückzuhalten, zu lagern oder zu zerstören. Swissmedic lehnte dies ab und der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung ein. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Beschwerde für unzulässig, da der Beschwerdeführer kein schutzwürdiges Interesse an einer Entscheidung hatte. Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung und wies den Beschwerdeführer an, die Gerichtskosten zu tragen.