Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_548/2023 vom 21. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Unfallversicherungsfall. Die Beschwerdeführerin, die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva), bestreitet, dass ein Unfallereignis stattgefunden hat. Die Beschwerdegegnerin, A.__, hat bei der Polizei Strafanzeige wegen sexueller Schändung erstattet. Die Suva und das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich haben unterschiedliche Auffassungen darüber, ob das Ereignis als Unfall im Sinne des Gesetzes qualifiziert werden kann. Die Vorinstanz gab der Beschwerdegegnerin recht und entschied, dass es sich um ein Schreckereignis handle, das den Unfallbegriff erfülle. Die Suva legte Beschwerde gegen dieses Urteil ein, argumentierte aber vergeblich. Das Bundesgericht hielt fest, dass die Beschwerdegegnerin das Ereignis nicht bewusst wahrgenommen habe und dass das Kriterium des unmittelbaren Vorfalls nicht erfüllt sei. Somit hob das Gericht das vorinstanzliche Urteil auf und bestätigte den Entscheid der Suva, keine Leistungen zu erbringen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Beschwerdegegnerin auferlegt und ihr wurde die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Das Bundesgericht wies die Sache zur Neuverlegung der Parteientschädigung an das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich zurück.