Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_70/2023 vom 13. Februar 2024

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Der vorliegende Bundesgerichtsentscheid betrifft einen Streit zwischen dem kantonalen Steueramt des Kantons Wallis und der Gemeinde A._ über die interkommunale Aufteilung der Steuererträge eines Einzelunternehmens für die Steuerperioden 2015-2018. Das Steueramt hatte die gesamten steuerbaren Einkünfte dem Wohnsitz der Steuerpflichtigen in der Gemeinde B._ zugewiesen, während die Gemeinde A._ argumentierte, dass das Einzelunternehmen in A._ sein Geschäftszentrum hat und daher einem Verhältnismässigen Anteil der Steuereinnahmen zugewiesen werden sollte. Die kantonale Rekurskommission hatte der Gemeinde A._ recht gegeben und eine Zuweisung von 30 Prozent der Einkünfte an die Gemeinde B._ beschlossen. Das kantonale Steueramt legte gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht Beschwerde ein und verlangte die Aufhebung der Entscheidung und die Bestätigung seiner eigenen Entscheidung. Das Bundesgericht entschied, dass das Einzelunternehmen ein festes Betriebsstättenzentrum in der Gemeinde A.__ hat und daher ein räumlicher Bezug zu dieser Gemeinde besteht. Das Gericht wies die Beschwerde des Steueramtes ab und bestätigte die Entscheidung der Rekurskommission. Das Steueramt wurde verpflichtet, die Gerichtskosten zu tragen.