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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall, in dem zwei syrische Kinder, die sich seit fast zehn Jahren in der Schweiz mit einer vorläufigen Aufnahme befinden, eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Der Service de la population et des migrants du canton de Fribourg (Kantonaler Migrationsdienst) lehnte den Antrag ab, und das Tribunal cantonal (Kantonales Gericht) bestätigte diese Entscheidung. Die Kinder reichten daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und argumentierten, dass der Entscheid des kantonalen Gerichts gegen das Recht auf Privatsphäre und Diskriminierungsverbot verstoße. Das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerde der Kinder in Bezug auf den Verstoss gegen das Recht auf Privatsphäre unzulässig sei, da ihr Verbleib in der Schweiz nicht unmittelbar von der Entscheidung abhinge. Dennoch wurde festgestellt, dass der Entscheid des kantonalen Gerichts bezüglich der Gewährung der rechtlichen Vertretung falsch war, und die Sache wurde an das kantonale Gericht zurückverwiesen, um erneut über die Frage der rechtlichen Vertretung zu entscheiden. Das Gericht entschied auch, dass die Kosten des Verfahrens vom Kanton Fribourg zu tragen seien, und es wurden reduzierte Anwaltsgebühren zugesprochen.