Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_22/2023 vom 6. Februar 2024

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Der Bundesgerichtsentscheid betrifft eine Klage auf Änderung eines Scheidungsurteils in Bezug auf den Unterhaltsbeitrag für das gemeinsame minderjährige Kind. Das Gericht hat festgestellt, dass der Vater nicht nachweisen konnte, dass er aufgrund der Geburt seines zweiten Kindes und seiner aktuellen finanziellen Situation nicht in der Lage sei, einen angemessenen Beitrag zum Unterhalt des ersten Kindes zu leisten. Das Gericht hat auch festgestellt, dass der Vater die Möglichkeit hätte, einen Job zu finden und sein Einkommen zu erhöhen. Daher wurde der Antrag des Vaters auf Änderung des Unterhaltsbeitrags abgelehnt. Der Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Mutter keinen Beitrag zum Unterhalt des Kindes in Geld leisten muss, da sie die alleinige Obhut für das Kind hat und finanziell nicht in der Lage ist, zusätzlich zu den Sachleistungen einen finanziellen Beitrag zu leisten. Der Rekurs des Vaters wurde abgewiesen, da er keine Aussicht auf Erfolg hatte. Das Gericht lehnte auch den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, da der Rekurs aussichtslos war.