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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall internationaler Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten zwischen der Schweiz und Brasilien. B._ war Gouverneur des Bundesstaates Sao Paulo und Bürgermeister von São Paulo, während dessen Amtszeit es zu mehreren Strafverfahren gegen ihn und Mitglieder seiner Familie kam. Aufgrund einer Meldung der Geldwäschereimeldestelle des Bundes (MROS) eröffnete die Genfer Staatsanwaltschaft 2001 ein Geldwäschereiverfahren, bei dem Vermögenswerte und Dokumente des Kontos Nr. xxx bei der Bank C._ von A._ beschlagnahmt wurden. Das Konto gehört D._, dem Schwiegersohn von B._. Infolge eines Rechtshilfegesuchs wurde die Bankdokumentation erstmals an die brasilianischen Behörden übergeben. Weitere Rechtshilfeersuchen wurden gestellt und die Beschlagnahme der Vermögenswerte aufrechterhalten. Am 14. März 2018 wurde erneut ein Rechtshilfegesuch gestellt, das auf einem rechtskräftigen Urteil vom 23. Mai 2017 beruhte, in dem B._ zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren, 9 Monaten und 10 Tagen und zur Einziehung aller Vermögenswerte zugunsten des brasilianischen Staates verurteilt wurde, einschließlich des genannten Kontos von A._. Die Staatsanwaltschaft trat am 29. Mai 2020 auf das Gesuch ein und die Stiftung A._ legte Einspruch gegen die Übermittlung der Bankdokumente und die Rückgabe der Gelder ein. Mit zwei abschließenden Entscheidungen vom 17. Dezember 2021 ordnete die Staatsanwaltschaft die Übergabe der Kontoeröffnungsunterlagen und Abrechnungen vom 1. Januar 2010 bis zum 19. Juni 2020 sowie die Übergabe der Gelder an die anfragenden Behörden in Höhe von 16'303'789 USD an. Die Stiftung A._ legte Rekurs ein, der vom Bundesstrafgericht abgewiesen wurde. In ihrem Rekurs an das Bundesgericht beantragt die Stiftung A._ die Aufhebung des Urteils des Bundesstrafgerichts und der beiden Schlussverfügungen sowie die Aufhebung der Beschlagnahme der betreffenden Vermögenswerte oder hilfsweise die Überweisung der Sache an das Bundesstrafgericht. Das Bundesgerichtsurteil enthält eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der Argumentation der in Frage kommenden Parteien sowie eine rechtliche Beurteilung der verschiedenen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Rechtshilfegesuch stehen. Das Gericht weist den Rekurs der Stiftung A._ ab und entscheidet, dass die Bankdokumentation an die brasilianischen Behörden übergeben werden und die Gelder an diese zurückgegeben werden sollen. Es hält fest, dass die Stiftung A._ aufgrund ihrer Rechtsform als juristische Person nicht befugt ist, den Verstoss gegen die Artikel 2 lit. a des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (EIMP) geltend zu machen. Das Gericht betont auch, dass die Dauer der Beschlagnahme allein nicht ausreicht, um die Massnahme aufzuheben oder die Rechtshilfe zu verweigern, und dass die Verletzung des Grundsatzes der Zügigkeit den brasilianischen Behörden vorgebracht werden muss.