Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_822/2023 vom 31. Januar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall A._, der beschuldigt wird, die Prostitution gefördert zu haben. Das Bezirksgericht sprach ihn vom Vorwurf der Förderung der Prostitution frei, verurteilte ihn jedoch wegen versuchter Nötigung und Pornografie. Das Obergericht änderte dieses Urteil teilweise ab und erklärte A._ der Förderung der Prostitution für schuldig. Das Bundesgericht hob das Urteil des Obergerichts auf und wies den Fall zur erneuten Entscheidung zurück. Das Obergericht erklärte A._ erneut der Förderung der Prostitution für schuldig und sprach ihn vom Vorwurf der versuchten Nötigung frei. A._ legte Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung des Urteils. Das Bundesgericht bestätigte jedoch das Urteil des Obergerichts und wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass die Vorinstanz die Beweise ausreichend vorsichtig und zurückhaltend gewürdigt hat und dass der Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör nicht verletzt wurde. Das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung wurde gewährt.