Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Fall dreht sich um die Steuerbefreiung von A._ für den Zeitraum 2019. A._ wurde 1984 eingebürgert und war bis 2018 für den Wehrdienst geeignet. Er leistete 2008/2009 eine Grundausbildung und nahm an weiteren Kursen teil. Im Jahr 2018 wurde er vom Wehrdienst befreit. Aufgrund dieser Informationen setzte das Steueramt die Steuerbefreiung von A._ für das Jahr 2019 fest, was er anfocht. Das Kantonsgericht wies seine Beschwerde ab. In seiner Beschwerde an das Bundesgericht beantragt A._ zunächst die Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung in anderen Bundesverfahren. Als Hauptantrag fordert er die Änderung der Entscheidung des Kantonsgerichts, sodass er für das Jahr 2019 nicht von der Steuer befreit ist. Als alternativen Antrag beantragt er eine Reduzierung des Steuerbetrags für 2019. A._ argumentiert, dass die Steuerbefreiung für 2019 rückwirkend sei und dass er bereits in den Jahren 2013 und 2014 besteuert werden sollte. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und argumentiert, dass die Steuerbefreiung für 2019 keine rückwirkende Anwendung der Gesetze darstellt. Es stellt fest, dass die relevanten Fakten für die Befreiung im Jahr 2019 unter dem neuen Gesetz stattgefunden haben und dass die Vorjahre nicht berücksichtigt werden müssen. Das Gericht weist auch darauf hin, dass die Vorinstanz ausreichende Gründe für ihre Entscheidung gegeben hat und dass A._ keine ausreichenden Beweise dafür erbracht hat, dass die Behörde gegen das Recht verstoßen hat. Das Bundesgericht weist schließlich die Beschwerde ab und gibt A.__ die Kosten des Verfahrens auf.