Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1153/2023 vom 29. Januar 2024

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Das Bundesgericht hat in diesem Urteil entschieden, dass der Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung aufgehoben wird und die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen wird. Die Vorinstanz hat den Beschwerdeführer für schuldig befunden, sich der versuchten vorsätzlichen Tötung und der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht zu haben. Das Bundesgericht hat jedoch festgestellt, dass die Vorinstanz den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt hat und die Beweiswürdigung hinsichtlich der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz mängelhaft war. Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheißen und im Übrigen abgewiesen. Das Urteil kann hier nachgelesen werden: [Link zum Originalurteil einfügen]