Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_645/2023 vom 25. Januar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Rechtsstreitigkeit zwischen den Parteien A._ SA und B. SA. Gegenstand des Verfahrens ist die vorläufige Aufhebung des Widerspruchs gegen eine Zahlungsanordnung aufgrund ausstehender Mietzahlungen. Die Klägerin, B.__ SA, hatte die Beklagte, A._____SA, verklagt, um die vorläufige Aufhebung des Widerspruchs zu erwirken. Die Beklagte hatte eine vollständige Opposition eingelegt und verschiedene Kompensationsansprüche geltend gemacht. Die Vorinstanz und das Bundesgericht wiesen den Rekurs der Beklagten ab. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beklagte nicht hinreichend darlegen konnte, dass die Mietrückstände aufgrund von Mängeln am Mietobjekt oder anderen rechtlichen Ansprüchen gerechtfertigt waren. Daher war die vorläufige Aufhebung des Widerspruchs gerechtfertigt. Das Bundesgericht entschied, dass die Beklagte die Gerichtskosten zu tragen hat.