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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um einen Beschwerdeführer, A._, der vom Bezirksgericht für verschiedene Straftaten schuldig gesprochen wurde, darunter Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. A._ hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat eine Anschlussberufung eingereicht. Das Obergericht des Kantons Zürich sprach A._ in zweiter Instanz vom Vorwurf des versuchten Diebstahls und einer Sachbeschädigung frei, während andere Schuldsprüche, wie schwere Körperverletzung, Diebstahl und sexuelle Belästigung, aufrechterhalten wurden. Das Obergericht verurteilte A._ zu einer unbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 34 Monaten und einer Geldstrafe von CHF 5'200.--. Das Bundesgericht prüft die vorgebrachten Rügen gegen das Urteil des Obergerichts und kommt zu dem Schluss, dass diese unbegründet sind. Das Urteil des Obergerichts wird bestätigt und die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.