Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_576/2023 vom 18. Januar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Fall eines Unternehmens, das CBD-Öle vertreibt, und den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug, die aufschiebende Wirkung des Gesuchs um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen. Es wird festgestellt, dass die Vorinstanz die Rechte auf rechtliches Gehör nicht verletzt hat und die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung auf angemessene Weise getroffen hat. Die Beschwerdeführerin macht jedoch geltend, dass die Vorinstanz das Verfahrensrecht willkürlich angewendet und das Bundesrecht falsch angewendet habe. Das Bundesgericht bestätigt, dass die Vorinstanz das Verfahrensrecht nicht willkürlich angewendet hat und dass ihre vorläufige Einschätzung der Frage, ob es sich bei den CBD-Ölen um Lebensmittel oder kosmetische Mittel handelt, vernünftig ist. Das Bundesgericht weist daher die Beschwerde ab und legt die Kosten der Beschwerdeführerin auf.