Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_533/2023 vom 17. Januar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Eheschutzfall, in dem es um die Obhut über die gemeinsamen Kinder geht. Die Parteien haben sich im Jahr 2015 verheiratet und haben drei Kinder. Seit August 2022 leben sie getrennt, nachdem die Ehefrau mit den Kindern in einen anderen Kanton gezogen ist. Die Ehefrau stellte beim Regionalgericht ein Gesuch um Eheschutzmassnahmen und erhielt die alleinige Obhut über die Kinder zugesprochen. Der Ehemann legte Berufung gegen dieses Urteil ein, jedoch wurde seine Beschwerde vom Kantonsgericht abgewiesen. Daraufhin reichte der Ehemann eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte, die Obhut über die Kinder ihm zu übertragen. Das Bundesgericht prüfte den Fall und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Es entschied, dass die Obhut bei der Ehefrau verbleiben soll und wies die Beschwerde des Ehemannes ab. Der Ehemann wurde mit den Gerichtskosten von 3'000 CHF belastet.