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Das Bundesgerichtsurteil vom 17. Januar 2024 betrifft einen Fall von Unterhaltszahlungen nach der Trennung eines Ehepaars. Das Paar hat zwei Kinder und lebt seit der Trennung getrennt. Das zuständige Gericht hat in einer Entscheidung festgelegt, dass der Ehemann Unterhaltszahlungen an seine Frau und die Kinder leisten muss. Der Ehemann hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, jedoch hat das Bundesgericht die Berufung abgewiesen und die Entscheidung des Gerichts bestätigt. Der Ehemann hat unter anderem argumentiert, dass er nicht in der Lage sei, die geforderten Unterhaltszahlungen zu leisten. Das Gericht stellte fest, dass der Ehemann nicht ausreichend Beweise für seine finanzielle Situation vorgelegt hatte und somit nicht nachvollziehbar war, warum er die Unterhaltszahlungen nicht erbringen konnte. Das Gericht entschied, dass die Unterhaltszahlungen in der festgelegten Höhe geleistet werden müssen.