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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall einer Frau A., die beschuldigt wird, des Missbrauchs des Vertrauens. Sie wurde von ihren Mandanten damit beauftragt, eine Firma in der Schweiz zu gründen und dafür Gelder für den Kauf und die Übernahme einer bestehenden Firma zu verwenden. Die Frau wurde jedoch beschuldigt, diese Gelder für sich selbst verwendet zu haben und die Firma auf eigene Faust zu übernehmen. Das Bundesgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz, nach dem die Frau des Missbrauchs des Vertrauens schuldig ist. Der Sachverhalt und die Beweise weisen darauf hin, dass die Frau die ihr anvertrauten Gelder für persönliche Zwecke verwendet und nicht wie vereinbart gehandelt hat. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Frau ab und bestätigt das Urteil der Vorinstanz.