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Der Beschwerdeführer hat das Urteil der Vorinstanz angefochten, in dem er wegen schwerer Betrugs und wiederholter Fälschung von Dokumenten schuldig befunden wurde. Er wurde zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt und zum Verlassen des Schweizer Territoriums für einen Zeitraum von zehn Jahren verurteilt. Darüber hinaus wurde er angewiesen, den Privatklägern Schadenersatz in Höhe von insgesamt 12'796'055.15 Franken zu leisten. Der Beschwerdeführer bringt vor, dass das Gericht den Sachverhalt falsch beurteilt habe und die Entscheidung gegen die Verfassungsrechte und das Bundesrecht verstoße. Das Bundesgericht stellt fest, dass der Beschwerdeführer die erforderliche Begründung nicht erbracht hat und weist die Beschwerde ab.