Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_172/2023 vom 11. Januar 2024

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Das Bundesgericht hat in diesem Fall über die Beschwerde zweier Unternehmen gegen einen Schiedsspruch entschieden. Die Unternehmen waren mit ihrer Klage aufgrund von Investitionsschutzabkommen vor ein Schiedsgericht gezogen, das sich jedoch als unzuständig erklärte. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass das Schiedsgericht zu Recht seine Zuständigkeit verneint hatte und dass der Schiedsspruch bestehen bleibt. Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Unternehmen wurden zur Zahlung der Gerichtskosten und einer Entschädigung verpflichtet.