Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_932/2023 vom 10. Januar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines verurteilten Straftäters, der eine Aufschiebung des Strafvollzugs beantragt hat. Das Obergericht des Kantons Bern lehnte den Antrag ab, woraufhin der Straftäter eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.   Das Bundesgericht prüfte die Frage des Aufschubs des Strafvollzugs und kam zu dem Schluss, dass der Straftäter keinen anspruch auf einen Aufschub hat. Es wurde festgestellt, dass die psychische Gesundheit und das Leben des Straftäters im Gefängnis nicht in erheblichem Maße gefährdet sind. Darüber hinaus wurde betont, dass der Straftäter im Vollzug die notwendige medizinische und psychosoziale Unterstützung erhalten kann, um mit seiner psychischen Situation umzugehen. Die Vorinstanz wog zudem das öffentliche Interesse am Vollzug der rechtskräftigen Strafe gegen das persönliche Interesse des Straftäters am Aufschub der Strafe ab und kam zu dem Schluss, dass das öffentliche Interesse überwiegt.   Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Straftäters daher ab und auferlegte ihm die Gerichtskosten.