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Das Bundesgerichtsurteil vom 21. Dezember 2023 betrifft den Fall einer Person, die verurteilt wurde, sexuelle Übergriffe und Gewalt darzustellen. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die Strafe, die vom Strafgericht verhängt wurde, angemessen war. Zunächst hatte das Strafgericht die Person von dem Vorwurf der sexuellen Handlungen mit hospitalisierten, inhaftierten oder angeklagten Personen freigesprochen, aber sie wegen Darstellung von Gewalt, sexueller Nötigung und Pornografie schuldig befunden. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und setzte einen Teil davon zur Bewährung aus. Das Gericht ordnete auch keine Ausweisung aus der Schweiz an und regelte den Betrag, der den Opfern als Genugtuung gezahlt werden sollte. In einem früheren Urteil hatte das Bundesgericht entschieden, dass das Strafgericht die Strafe unzureichend begründete und die Angelegenheit an die kantonale Gerichtsinstanz zur neuen Entscheidung zurückverwiesen werden musste. Die kantonale Gerichtsinstanz bestätigte ihr früheres Urteil teilweise. Das Bundesgericht entschied erneut, dass das Urteil unzureichend begründet war und verwies die Sache an die kantonale Gerichtsinstanz zur neuen Entscheidung. In der letzten Entscheidung bestätigte die kantonale Gerichtsinstanz ihr früheres Urteil weitgehend, erhöhte jedoch die Strafe um weitere 24 Monate. Der Entscheid des Bundesgerichts bestätigte die Entscheidung der kantonalen Gerichtsinstanz, dass die Strafe angemessen war und dass der Strafaufschub aufgehoben wurde. Der Gerichtshof fand keine Verletzung der Bestimmungen über die Strafzumessung und den Strafaufschub.