Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_112/2023 vom 15. Dezember 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Pferdemanege-Betreibers und einer Baufirma, die gegen eine Anordnung des Departements für Raumplanung des Kantons Genf zur Wiederherstellung bestimmter Einrichtungen auf ihrem Grundstück in der Gemeinde Jussy (GE) Beschwerde einlegten. Dabei wurden illegale Bauten wie Gewächshäuser, Parkplätze, ein Hof und ein Weg auf dem Grundstück festgestellt und deren Entfernung angeordnet. Die Beschwerdeführer behaupteten, dass diese Einrichtungen keine festen Strukturen seien und keiner Baugenehmigung unterliegen sollten. Das Bundesgericht bestätigte jedoch, dass diese Einrichtungen als Konstruktionen oder Installationen betrachtet werden können und daher einer Baugenehmigung bedürfen. Darüber hinaus wies das Bundesgericht den Einwand der Beschwerdeführer zurück, dass die Anordnung zur Wiederherstellung der Einrichtungen unverhältnismäßig sei. Es fand keine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit oder anderer einschlägiger Bestimmungen des kantonalen Rechts.   Zusammenfassend stellt das Bundesgerichtsurteil fest, dass die Beschwerde der beiden Parteien abgelehnt wird, die Kosten des Verfahrens den Beschwerdeführern auferlegt werden und keine zusätzlichen Entschädigungen gewährt werden.