Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_1025/2023 vom 23. Januar 2024

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Der Beschwerdeführer, A.__, wurde vom Genfer Strafgericht wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, erzwungenem Sex, Exhibitionismus und anderen Straftaten angeklagt. Es wird ihm vorgeworfen, sexuelle Handlungen an seinen beiden Kindern begangen zu haben, darunter das Eindringen seines erigierten Penis in den Vagina seiner Tochter, sowie das Zeigen von Pornographie. Er wurde in Untersuchungshaft genommen und das Gerichtsverfahren wird demnächst stattfinden. Der Beschwerdeführer hat beantragt, sofort freigelassen zu werden, aber das Bundesgericht entschied, dass aufgrund des Risikos einer Wiederholung der Straftaten und der Schwere der Vorwürfe die Fortsetzung der Untersuchungshaft gerechtfertigt ist. Das Bundesgericht wies den Antrag auf sofortige Freilassung ab und genehmigte die öffentliche Rechtsbeihilfe für den Beschwerdeführer.