Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_640/2023 vom 17. Januar 2024

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Das Bundesgericht befindet über einen Fall, in dem es um die Ablehnung von Rechtsbeistand in einer Aufenthaltsrechtsstreitigkeit geht. Der Beschwerdeführer, ein tunesischer Staatsangehöriger, lebt seit 2004 in der Schweiz. Sein Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung wurde abgelehnt, da er seit 2018 kontinuierlich Sozialhilfeleistungen erhalten hat und mehrfach wegen strafrechtlicher Vergehen verurteilt wurde. Der Beschwerdeführer reichte gegen diese Entscheidung einen Rekurs ein, der jedoch abgelehnt wurde. Anschließend beantragte er die Gewährung von rechtlicher Hilfe für das weitere Verfahren, was jedoch ebenfalls abgelehnt wurde. Das Bundesgericht prüft die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen und kommt zu dem Schluss, dass der Beschwerdeführer keine berechtigte Chance auf Erfolg in der Rechtssache hat und ihm daher keine rechtliche Hilfe gewährt wird. Der Rekurs wird abgewiesen und der Nebenrekurs wird als unzulässig erklärt. Es fallen keine Gerichtskosten an.