Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil befasst sich mit einem Fall von Disziplinarmaßnahmen gegen eine Tierärztin. Die Tierärztin hatte einer Hündin eine Operation durchgeführt, bei der sie die Kysten im Bauch des Tieres entfernen und das Gebärmutter entfernen wollte. Die Tierärztin hatte jedoch die Kysten nicht entfernt und auch keine umfassenden Informationen über die Operation und mögliche Risiken gegeben. Die Kommission für Überwachung der Gesundheitsberufe und Patientenrechte verhängte daraufhin eine Geldstrafe von 2000 Franken gegen die Tierärztin. Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung teilweise und reduzierte die Geldstrafe auf 1000 Franken. Das Gericht stellte fest, dass die Tierärztin ihre professionellen Pflichten verletzt hatte, indem sie ihre Behandlung nicht sorgfältig durchgeführt und die Patientin nicht ausreichend informiert hatte. Das Gericht entschied auch, dass die Geldstrafe angemessen war.