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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um eine Scheidungssache, bei der es um die elterliche Sorge, das Aufenthaltsrecht und den Unterhaltsbeitrag für die Kinder geht. Die Beschwerdeführerin, A.A.__, hat gegen das Urteil der I. Zivilabteilung des Kantonsgerichts des Kantons Freiburg vom 23. Juni 2022 (101 2021 364) Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Sie fordert, dass die elterliche Sorge ihr übertragen wird, dass sie das Aufenthaltsrecht der Kinder erhält und dass der Vater ein Besuchsrecht erhält. Sie beantragt auch Unterhaltszahlungen von 1'115 CHF pro Kind und Monat bis zum Alter von 10 Jahren und 1'315 CHF pro Kind und Monat danach. Das Bundesgericht prüft die Beschwerde, weist sie jedoch ab, da sie nicht begründet ist. Die Entscheidung des Kantonsgerichts, die elterliche Sorge und das Aufenthaltsrecht auf den Vater zu übertragen, wird bestätigt.