Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Eigentümer A._ besitzt ein Grundstück mit einem Gebäude in der Gemeinde U._. Das Grundstück und das Gebäude sind mit einer Hypothek belastet, die an B._ AG verpfändet ist. A._ wird von mehreren Gläubigern verfolgt. Das zuständige kantonale Betreibungsamt hat eine Schätzung des Grundstücks beauftragt. Der erste Gutachter hat den Wert des Grundstücks auf 6.994.000 CHF geschätzt. A._ hat daraufhin eine neue Schätzung beantragt, die von einem zweiten Gutachter durchgeführt wurde. Dieser hat den Wert des Grundstücks auf 8.150.000 CHF geschätzt. Aufgrund der zweiten Schätzung hat die Aufsichtskammer der Betreibungs- und Konkursämter die Wertfestsetzung auf 8.150.000 CHF festgelegt. A._ hat gegen diese Entscheidung eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Bundesgericht hat den Rekurs als unzulässig erklärt, da A.__ seine Einwände nicht rechtzeitig vor der Aufsichtskammer vorgebracht hat.